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Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)

chronik → empfehlungen 1958
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empfehlungen des arbeitskreises für rechtschreibregelung

«wiesbadener empfehlungen»

Verabschiedet am 15. 10. 1958 in Wiesbaden vom arbeitskreis für rechtschreib­regelung. Die empfehlungen umfassten 6 punkte: gross- und kleinschreibung (substantiv­kleinschreibung), komma, silben­trennung, doppelformen, zusammen- und getrennt­schreibung.

Umgesetzt in die schreibweise des Bundes für vereinfachte rechtschreibung. Im original wird die damalige duden­schreibweise verwendet.


I.

Der arbeitskreis für rechtschreibregelung empfiehlt zur reform unserer rechtschreibung folgende änderungen gegenüber der zur zeit gültigen regelung. Die jeweiligen begründungen und die sich aus den empfehlungsgrundsätzen ergebenden einzelrichtlinien stehen in der anlage.

1. Zur gross- oder kleinschreibung

Die jetzige grossschreibung der „hauptwörter” (vgl. duden, 14. auflage, s. 32ff.) soll durch die gemässigte kleinschreibung ersetzt werden. Danach werden künftig nur noch gross geschrieben: die satzanfänge, die eigennamen, einschliesslich der namen Gottes, die anredefürwörter und gewisse fachsprachliche abkürzungen (z. B. H2O).

2. Das komma

Das komma soll weitgehend auf die fälle beschränkt werden, in denen das rytmische empfinden des schreibenden mit der grammatischen gliederung des satzes übereinstimmt.

3. Zur silbentrennung

Das schriftbild soll bei der trennung so wenig wie möglich verändert werden. Der sogenannte trennungsstrich ist als ein verbindungszeichen zu fassen, das über den zeilenwechsel hinweg das wort als schriftliche einheit gegenwärtig hält. Dementsprechend sind auch die trennungsstellen nicht in erster linie als sinneinschnitte zu betrachten, sondern als artikulationsgrenzen, die im wesentlichen den sprechsilben folgen.

4. Doppelformen

Rechtschreibliche doppelformen sollen beseitigt werden.

5. Zur angleichung der fremdwörter an die deutsche schreibung

a) Häufig gebrauchte fremdwörter aus lebenden sprachen sollen wie bisher nach und nach der deutschen schreibung angeglichen werden.

b) Bei den allgemein gebräuchlichen fremdwörtern griechischen ursprungs soll ph, th, rh durch f, t, r ersetzt werden. Die bisherige schreibweise soll jedoch weiterhin zulässig sein.

6. Zur zusammen- und getrenntschreibung

Künftig sollen nur noch echte zusammensetzungen zusammengeschrieben werden. Selbständige satzglieder oder gliedteile schreibt man dagegen getrennt. In zweifelsfällen ist die getrenntschreibung vorzuziehen.

II.

Der arbeitskreis beschränkt sich bewusst auf diese sechs empfehlungen, weil sie das vertraute schriftbild am wenigsten verändern. Ihre durchführung erfordert deshalb vom schreibenden keine besondere lernmühe. Andererseits sind diese änderungen gewichtig genug, um das berechtigte drängen nach reformen für längere zeit zur ruhe zu bringen.

Die unterbreiteten empfehlungen dürften aus diesem grunde die richtige mitte zwischen den beiden notwendigkeiten der beharrung und der entwicklung darstellen und zugleich das mass, das dem jetzt fälligen reformgang entspricht. Die anderen fragenkreise, die noch im zusammenhang mit der schriftreform stehen, insbesondere die schriftliche kennzeichnung der langen und kurzen vokale (dehnungsfrage), können späteren generationen überlassen bleiben.


Anlage zu den empfehlungen des arbeitskreises für rechtschreibregelung vom 15. 10. 1958

Die begründung der empfehlungen des arbeitskreises für rechtschreibregelung und die sich aus den empfehlungen ergebenden einzelrichtlinien

Zur gross- oder kleinschreibung

1. Die im letzten jahrhundert immer weiter getriebene festlegung der fälle, in denen einerseits hauptwörter gross, andererseits „verblasste” substantive klein geschrieben werden müssen, hat zu so verwickelten regeln geführt, dass die verteilung von gross- und kleinschreibung eines der schwierigsten kapitel der deutschen rechtschreibung geworden ist. Trotz einem unverhältnismässig grossen lernaufwand beherrscht kein schreiber der deutschen sprache sie mehr vollständig.

2. Der wunsch, dass auf diesem gebiete eine besserung gewonnen werde, ist allgemein verbreitet. Er wird von dem arbeitskreis anerkannt und geteilt.

3. Die hauptarbeit des arbeitskreises galt der frage, in welchem umfang eine reform der grossschreibung nötig und durchführbar ist. Vor allem handelte es sich um die entscheidung, ob man an einzelnen symptomen bessern oder das übel an der wurzel anfassen solle.

4. Angesichts der vielheit der im arbeitskreis geltend gemachten gesichtspunkte konzentrierte sich die arbeit zunächst auf die frage, ob sich zwischen den beiden extremen, der grundsätzlichen beibehaltung der heutigen regelung oder dem völligen abschaffen der grossschreibung der hauptwörter, eine mittlere linie finden liesse, die die unzuträglichkeiten einer überkomplizierten regelung beseitigen, andererseits das prinzipielle aufgeben der grossschreibung vermeiden liesse.

5. Ein zur genauen prüfung eingesetzter unterausschuss hat auf grund ausgedehnter materialsammlungen und zahlreicher wortlisten festgestellt, dass vom gegenstand her keine solche mittelstellung gefunden werden kann. Jeder der geprüften vorschläge musste für zahlreiche fälle zu gezwungenen regelungen greifen, und vielfach haben die vorgeschlagenen erleichterungen letztlich zusätzliche erschwerungen zur folge.

6. Der grund für diesen tatbestand liegt in der fragwürdigkeit des begriffes hauptwort selbst. Dieser begriff ist nicht aus dem aufbau der sprache unmittelbar ableitbar. Er entspricht weder einer wortart (die z. t. übliche verdeutlichung von substantiv durch hauptwort deckt sich nicht mit dem begriff hauptwort im sinne der grossschreibung und schafft nur neue verwirrung) noch einem satzglied. Die rolle, die das hauptwort in unserem denken spielt, entspringt sekundären gründen: in der frühen neuzeit wollte man tatsächlich in der schrift die „hauptsachen” hervorheben, sei es im sinne besonders wichtiger substanzen, sei es im sinne der wichtigsten wörter im satze; dieser in sich ungeklärte begriff des hauptwortes wurde dann eine handhabe für die rechtschreibung, als man im 17. jahrhundert das völlig ungeregelte wuchern von grossschreibungen auf bestimmte fälle einschränken wollte. Seither bewegt sich die schriftregelung in dem zirkel: Hauptwort ist das, was gross geschrieben wird, und gross geschrieben wird das, was ein hauptwort ist. Es ist klar, dass ein nicht aus der sprache selbst gewonnener begriff nur bedingt als grundlage für eine verstehbare und sachgemässe regelung dienen kann.

7. Diese erkenntnisse sind im hinblick auf die vielen in der vergangenheit vorgebrachten reformvorschläge von grundlegender bedeutung. Vor allem erlauben sie eine klare stellungnahme zu den versuchen, einen mittelweg zwischen der geltenden rechtschreibung und dem aufgeben der grossschreibung zu finden. Nicht nur erwiesen sich die vorliegenden vorschläge als unrealisierbar; es ergab sich zugleich, dass auch künftig alle vermittelnden lösungen aus den gleichen gründen aussichtslos sind: sie müssen für zahlreiche „grenzfälle” neue willkürliche entscheidungen treffen und dabei etwaige verringerungen der anzahl der grossschreibungen durch eine vermehrung der zu beachtenden regeln erkaufen.

8. Daraus ergibt sich die ablehnende stellung des arbeitskreises zu den vorliegenden vorschlägen von einzelerleichterungen und punktuellen änderungen. Es bleiben drei punkte, an denen eine über einzelfälle hinausgehende vereinheitlichung durchführbar ist. klein geschrieben können werden: 1. alle grund- und ordnungszahlwörter, mit ausnahme der ziffernbezeichnung (die Fünf); 2. die von eigennamen abgeleiteten adjektive (platonische Dialoge, die schweizer Bergwelt) und 3. alle pronominaladjektive, die aber heute schon so gut wie alle klein geschrieben werden. Diese stellen bleiben aber am rande des eigentlichen problems und würden die grundschwierigkeiten unvermindert fortbestehen lassen.

9. Aus den umfangreichen wortlisten hat sich auch ergeben, dass die schwierigkeiten nicht dadurch behebbar sind, dass man für bestimmte grenzfälle die gross- und kleinschreibung freigibt. Die unentbehrliche praktikable norm, die dort verfügbar sein muss, wo eine gebrauchsform gerechtfertigt werden soll (druck, schule), würde in zu starkem masse gelockert, und die gefahr eines rechtschreibechaos würde noch vergrössert.

10. Nach ausschluss aller dieser möglichkeiten bleibt nur die alternative zwischen

a) der beibehaltung der geltenden regelung (mit unbedeutenden einzeländerungen; vgl. punkt 8) und

b) der einführung der gemässigten kleinschreibung im sinne des aufgebens der grossschreibung der hauptwörter und der beschränkung von grossschreibungen auf satzanfänge, anredefürwörter und das namengut.

11. Der arbeitskreis hat sich in seiner sitzung am 15. oktober 1958 mit 14 gegen 3 stimmen für die einführung der gemässigten kleinschreibung ausgesprochen.

12. Die gesichtspunkte, die ihn dabei bestimmten, sind im wesentlichen folgende:

a) Die unüberwindbare spannung zwischen vorschrift und praxis (– unter den rechtschreibfehlern der schule stehen die verstösse gegen die gross- und kleinschreibung vor allem bei substantivierungen prozentual an der spitze; der überwiegende teil der anfragen, die bei der sprachberatungsstelle der dudenredaktion einlaufen, beziehen sich auf diesen bereich; die meisten erwachsenen haben gar nicht mehr den ehrgeiz, den bestehenden regeln bis in die einzelheiten nachzukommen –) wäre in ihrer quelle beseitigt; es gehört nicht zu den aufgaben der schrift, zeitbedingte grammatikermeinungen zu illustrieren.

b) Der kaufpreis für die bewahrung der geltenden regelung ist zu hoch. Es handelt sich nicht nur um die zeit und mühe, die die schule auf die einprägung und sicherung dieses teiles der rechtschreibung verwenden muss und die notwendig anderen, z. t. wichtigeren aufgaben entzogen wird. Es wird weit darüber hinaus das innere verhältnis des menschen zu seiner muttersprache betroffen. Die forderung der grossschreibung für bestimmte wörter ist das einfallstor der unverstandenen grammatik in das erste schuljahr; sie zieht zwangsläufig die art des sprachunterrichts nach sich, die dem jungen menschen, weil er sie nicht begreifen kann, die freude an der muttersprache dauerhaft verleidet. Der wegfall dieser schreibforderung ist eine wesentliche vorbedingung für den aufbau einer sinngemässen muttersprachlichen erziehung.

c) Tradition bedeutet nicht stillstand, sondern lebendige entwicklung. So wie die sprache in lebendiger entwicklung ist, so darf auch die rechtschreibung nicht versteinern. Nach der barocken vorliebe für grossschreibungen ist im heutigen deutsch eine tendenz zu der jahrhundertelang üblichen kleinschreibung unverkennbar. Die reinen auswirkungen der gewohnheit können sachliche entscheidungen nicht aufhalten.

d) Nach vielen meinungserhebungen ist damit zu rechnen, dass die frage der gross- und kleinschreibung, wenn sie nicht jetzt sinnvoll geregelt wird, in kurzer zeit erneut aufbricht. Andererseits könnte eine erfüllung dieser forderung für eine längere zeit ruhe auf dem gebiet der rechtschreibreform bringen. Bei einer beschränkung auf einzelfälle würde mehr unruhe als nutzen entstehen.

e) Die grossschreibung gilt, da sie heute nur noch im deutschen besteht (nachdem andere schriften ähnliche ansätze später wieder beseitigt haben), im ausland als eine der sichtbarsten schwierigkeiten für die erlernung der deutschen sprache. Eine erleichterung in dieser verhältnismässig äusserlichen eigenart würde für die verbreitung und vertiefung des erlernens der deutschen sprache nur vorteilhaft sein.

f) Etwaige wirtschaftliche und technische probleme, die die einführung der kleinschreibung mit sich brächte, erfordern lösungen wirtschaftlicher und technischer art. Sie dürfen keine rolle bei der sachlichen entscheidung spielen.

g) Die etwaigen widerstände, soweit sie auf gewohnheit und scheu vor neuerungen zurückgehen, sind durch geeignete übergangsmassnahmen überwindbar.

13. Diesen gründen gegenüber erscheinen der überwiegenden mehrheit des arbeitskreises die für die beibehaltung der geltenden regelung vorgebrachten argumente bei aller anerkennung der beweggründe als die schwächeren, zumal von den vertretern der schule und des grafischen gewerbes eine etwaige lockerung der schreibnorm zugunsten einer individuelleren schreibpraxis entschieden abgelehnt wurde.

Die von der minderheit des arbeitskreises für die beibehaltung der geltenden regelung vorgebrachten gründe sind:

a) Der übelstand der unsicherheit, was die rechtschreibung (und vor allem die gross- und kleinschreibung der wörter) angeht, wird so lange nicht richtig gesehen, als er allein auf mängel im system unseres ortografischen systems zurückgeführt wird. Kein ortografisches system ist vollkommen, und die heutigen klagen würden auch nach reformen nicht verstummen, sofern solche nicht von einem neuen geist der handhabung begleitet sein würden. Denn es ist ebensosehr das drängen auf absolute sicherheit für einen möglichst mechanisierten gebrauch der rechtschreibung (und die entsprechende unduldsamkeit gegenüber abweichungen), die aus gewissen unklarheiten der ortografie einen unerträglichen übelstand macht, wie jene unklarheiten selbst.

b) Weniger von einer neuen rechtschreibung als von einem anderen geist in ihrer handhabung ist besserung zu erwarten. Er muss in den schulen anfangen, und die schulverwaltung könnte mit einer einzigen verfügung dem unfug einer überbewertung der ortografischen vollkommenheit ein ende machen. Es trifft nämlich nicht zu, dass eine gewisse lässlichkeit im betreiben der rechtschreibung ein chaos zur folge haben würde: das zeigt sich an der schreibepraxis in der zeit vor der amtlichen und unitarischen festsetzung einer ortografie, beispielsweise an dem gebrauch der dichter und schriftsteller im 18. jahrhundert.

Eine solch tolerante haltung der schule würde auf den schreibbetrieb der verwaltung und der wirtschaft ausstrahlen. Immer wieder erfolgende hinweise darauf, dass der gute stil eines geschäftsbriefes wichtiger sei als seine jedem möglichen zweifel entzogene ortografie, würden schliesslich gehör und wirkung finden. Eine toleranz von der angedeuteten art ist auch im druck- und verlagswesen denkbar. Denn die forderung nach völlig lückenloser uniformität der schreibung ist keineswegs zwingend, im bereich der schönen, auch der wissenschaftlichen literatur erheben sich sogar sehr ernsthafte einwände gegen eine ortografische einheitstyrannei.

c) Die schwierigkeiten, die heutige ortografie, vor allem was gross- und kleinschreibung angeht, zu erlernen, sind nicht so erheblich, wie das gewohnheitsgemäss behauptet wird. Denn der bestand der zweifelsfreien fälle des gross- und kleinschreibens ist eben, unvoreingenommen zugesehen, doch sehr gross. Das bedeutet, dass der heutige zustand nicht so willkürlich und unsinnig ist, wie von den befürwortern der kleinschreibung betont wird.

Der begriff des hauptwortes mag im licht der vergleichenden grammatik unscharf erscheinen, für deutsche ohne die skrupel syntaktischer reflexionen ist er klar und fest. Diese sicherheit genügt für die praktizierung der bestehenden ortografie. Die tatsache, dass gegenüber der substantivierung von infinitiven, adjektiven, zahlwörtern und gewissen adverbialen unter grammatikern ein schwanken in der rubrizierung besteht (weil sie vom syntaktischen zusammenhang und seiner interpretation abhängig ist), bedeutet für die praxis keine ausweglosigkeit: Sobald man in diesem bereich der substantivierungen u. dgl. auf eine durchgehende, verbindliche einheitsnormierung verzichtet, werden praxis und sprachgefühl sich auch in ihm zurechtfinden. Jener bereich stellt sich im alltäglichen gebrauch anders dar, als dies angesichts von wortlisten der fall ist, die eigens unter dem gesichtspunkt der kontroversität zusammengetragen worden sind.

Im übrigen ist nicht zu verkennen, dass die unsicherheit in diesem betracht durch die mancherlei versuche, eine durchgehende, vereinfachende norm festzusetzen, nur gemehrt worden ist. Deshalb sind sie auch fortan nicht aussichtsreich.

d) Alle bisherigen ausführungen wurden unter dem gesichtspunkt gemacht, dass das fortbestehen des heutigen zustandes, was gross- und kleinschreibung angeht, vorzüge hat, die seine schwächen aufwiegen:

Das schrift- und druckbild bleibt erhalten. Seine leichtere lesbarkeit für die heute lesenden generationen, verglichen mit einem solchen in „gemässigter” kleinschreibung, steht ausser zweifel. Die mühe des umlernens für generationen von schreibenden, die nun einmal an die grossschreibung gewöhnt sind, wird vermieden. Das bedeutet angesichts der eigentlichen leistung, die den schreibenden aufgegeben ist, eine gewaltige erleichterung. Die grosse mühe, ja lästigkeit des umlernens vor allem im schreiben wäre angesichts der nicht hauptsächlichen bedeutung, die der rechtschreibung unter dem gesichtspunkt der vernunft zukommt, gar nicht zu rechtfertigen: Entscheidend muss die zahl der heute schreibenden sein, nicht die der künftigen.

e) Endlich werden nicht geringe kosten gespart, die aufgewendet werden müssten wenn der bestand an bereits gedruckter literatur neu gesetzt werden müsste. Die möglichkeit einer solchen kostenlast wird, wie bereits vorliegende äusserungen zeigen, nicht zuletzt auch von den dozenten der deutschen sprache und literatur im ausland mit sorge betrachtet.


Die zusammensetzung des arbeitskreises

Der im mai 1956 von dem herrn bundesminister des innern und der ständigen konferenz der kultusminister der länder einberufene arbeitskreis für rechtschreibregelung setzt sich wie folgt zusammen:

oberstudienrat dr. August Arnold (für: Gemeinschaft deutscher lehrerverbände)

dr. Rudolf Krämer-Badoni (für: Vereinigung deutscher schriftstellerverbände)

professor dr. Paul Böckmann (für: Arbeitsgemeinschaft der akademien der wissenschaften)

professor dr. Hennig Brinkmann [auf der ersten sitzung: professor dr. Walter Porzig] (für: schwerpunkt deutsche sprache der Deutschen forschungsgemeinschaft)

dr. phil. habil. Paul Grebe (für: dudenredaktion)

dr. Werner P. Heyd (für: arbeitsgemeinschaft neue rechtschreibung)

Horst Kliemann (für: Börsenverein des deutschen buchhandels)

oberingenieur Gerhard Kübler (für: Deutscher normenausschuss)

professor dr. Lutz Mackensen [auf der schlusssitzung für ihn: professor dr. Leo Weisgerber] (für: Gesellschaft für deutsche sprache)

professor dr. Hugo Moser (persönliches mitglied)

oberschulrat Edmund Oprée (für: Arbeitsgemeinschaft deutscher lehrerverbände)

professor dr. Wolfgang Pfleiderer (persönliches mitglied)

Fritz Rück [gelegentlich vertreten durch: Harry Zieher] (für: Industriegewerkschaft druck und papier)

Alfons K. Schmidt (für: Arbeitsgemeinschaft der grafischen verbände des deutschen bundesgebietes)

dr. Gerhard Storz [auf der 1. sitzung professor dr. Martini] (für: Akademie für sprache und dichtung)

W. E. Süskind (für: Deutscher journalistenverband)

professor dr. Jost Trier (für: Deutscher germanistenverband)

professor dr. Leo Weisgerber (für: arbeitsgemeinschaft für sprachpflege)

professor dr. Christian Winkler (persönliches mitglied)

Der arbeitskreis wählte auf seiner konstituierenden sitzung am 4. mai 1956 in Frankfurt am Main herrn professor dr. Jost Trier, Münster, zum vorsitzenden und herrn dr. phil. habil. Paul Grebe, leiter der dudenredaktion, zum geschäftsführenden vorsitzenden.